Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Stehrer Ventures GmbH (Marke: Northstar Media) · Stand: September 2026
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Northstar Media erbringt keine Leistungen an Verbraucher im Sinne des KSchG.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der Stehrer Ventures GmbH, Schweidlgasse 36, 1020 Wien, Österreich, FN 572030x (Handelsgericht Wien), UID ATU77754459, vertreten durch den Geschäftsführer Elias Stehrer, handelnd unter der Marke Northstar Media („Northstar Media“), gegenüber ihren Kunden („Kunde“; Northstar Media und der Kunde gemeinsam die „Parteien“).
(2) Northstar Media erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung (SEO), Generative Engine Optimization (GEO) und KI-Sichtbarkeit, Content-Erstellung, Linkbuilding und Digital PR, technische Suchmaschinenoptimierung, Tracking und Webanalyse, Reporting, Beratung und Strategie, Website- und Landingpage-Konzeption sowie Paid-Media-Kampagnen (insbesondere Meta Ads und Google Ads) und verwandte digitale Marketingdienstleistungen.
(3) Die Vertragsbeziehung wird abschließend geregelt durch (in dieser Rangfolge): (a) einen gesondert abgeschlossenen Projekt- oder Betreuungsvertrag, (b) das vom Kunden angenommene Angebot samt Leistungsbeschreibung, (c) diese AGB einschließlich Anhang 1 (Begriffsdefinitionen und Leistungsgegenstände). Bei Widersprüchen geht die jeweils vorrangige Regelung vor.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Northstar Media ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.
(5) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines neuerlichen Hinweises bedarf. Änderungen dieser AGB werden nur nach dem in Punkt 18 Abs. 2 geregelten Verfahren wirksam.
2. Angebote und Vertragsabschluss
(1) Angebote von Northstar Media sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Northstar Media ist berechtigt, ein Angebot bis zur Annahme jederzeit zu widerrufen.
(2) Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann schriftlich oder in Textform erfolgen, insbesondere durch Unterschrift, E-Mail, WhatsApp oder eine vergleichbare eindeutige elektronische Erklärung (z. B. „Passt, bitte starten“, „Einverstanden“, „Bitte um Umsetzung“). Ebenso gilt die Beauftragung als angenommen, wenn der Kunde die Leistungserbringung in Kenntnis des Angebots widerspruchslos entgegennimmt oder die erste Rechnung bezahlt.
(3) Enthält die Annahme des Kunden Ergänzungen, Einschränkungen oder Abweichungen vom Angebot, gelten diese nur als vereinbart, wenn Northstar Media sie in Textform bestätigt.
(4) Mit Annahme des Angebots bestätigt der Kunde, als Unternehmer im Sinne des § 1 UGB zu handeln und den Vertrag im Rahmen seines Unternehmens abzuschließen; die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) finden keine Anwendung. Er bestätigt weiters, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben, sofern im Angebot, im Vertrag oder in der vorvertraglichen Kommunikation auf sie hingewiesen wurde. Die AGB sind jederzeit unter northstarmedia.co/agb abrufbar und werden dem Kunden auf Wunsch als PDF übermittelt.
(5) Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) werden nur wirksam, wenn Northstar Media sie in Textform bestätigt. Northstar Media ist berechtigt, Mehrleistungen vor Bestätigung anzubieten und nach Bestätigung gesondert zu verrechnen.
3. Leistungsumfang und Leistungserbringung
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem angenommenen Angebot, einem gesonderten Vertrag oder einer in Textform bestätigten Vereinbarung. Die in Anhang 1 beschriebenen Leistungsgegenstände gelten als vereinbarter Leistungsinhalt, soweit im Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Northstar Media erbringt ihre Leistungen mit fachlicher Sorgfalt und nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand der Branche (Dienstleistungscharakter). Mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung wird kein bestimmter Erfolg geschuldet. Insbesondere schuldet Northstar Media keine bestimmten Rankings, Sichtbarkeits- oder Traffic-Werte, keine bestimmte Anzahl an Leads, Anfragen, Buchungen oder Umsätzen, keine Indexierung durch Suchmaschinen und keine Aufnahme, Nennung oder Empfehlung in KI-Systemen (z. B. ChatGPT, Perplexity, Google AI Overviews / AI Mode, Gemini, Claude, Copilot) oder vergleichbaren Plattformen.
(3) Dem Kunden ist bekannt, dass Suchmaschinen, KI-Systeme, Werbeplattformen und sonstige Drittanbieter ihre Algorithmen, Modelle, Richtlinien und Systeme laufend und ohne Vorankündigung ändern. Northstar Media hat darauf keinen Einfluss. Insbesondere GEO- und KI-Sichtbarkeitsleistungen betreffen sich schnell entwickelnde Technologien, deren Verhalten nicht vorhersehbar oder reproduzierbar ist.
(4) Northstar Media entscheidet frei über Ort, Zeit, Reihenfolge und Methodik der Leistungserbringung sowie über die eingesetzten Tools, Systeme und Analyseverfahren, sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist. Northstar Media ist berechtigt, Leistungen in Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(5) Northstar Media ist berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeiter, freie Dienstnehmer, Subunternehmer, technische Dienstleister und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(6) Northstar Media ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen an technische Entwicklungen anzupassen oder in zumutbarem Umfang zu ändern, soweit die vereinbarten Kernleistungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden und die Änderung für den Kunden vorteilhaft oder zumindest zumutbar ist.
(7) Empfehlungen, Konzepte, Strategien, Audits, Briefings und Optimierungsvorschläge sind Entscheidungsgrundlagen für den Kunden. Die Umsetzung auf Kundenseite – insbesondere im CMS, Shop-System, Hosting, Buchungssystem, CRM oder in externen Tools – liegt beim Kunden, sofern Northstar Media die Umsetzung nicht ausdrücklich übernommen hat. Geschuldet sind die vereinbarten Leistungsgegenstände, nicht eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden; Northstar Media trifft keine Nachweispflicht hinsichtlich der intern eingesetzten Zeit, Methoden und Arbeitsschritte.
(8) Von Northstar Media genannte Liefer- und Umsetzungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, Richtwerte. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden, fehlende Zugänge oder Freigaben, verspätete Rückmeldungen, technische Probleme auf Kundenseite oder Drittanbieter verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die Mitwirkung des Kunden ist wesentliche Vertragspflicht. Der Kunde stellt Northstar Media alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner unentgeltlich, vollständig und zeitgerecht zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
(2) Dazu gehören je nach Projekt insbesondere Zugänge zu Website, CMS, Shop-System, Hosting, Google Search Console, Google Analytics, Google Tag Manager, Google Business Profile, Bing Webmaster Tools, Werbekonten (Meta Business Manager, Google Ads), Buchungs- und CRM-Systemen sowie SEO- und Analyse-Tools. Der Kunde stellt sicher, dass Zugänge auf den von Northstar Media benannten Umfang beschränkt sind und Northstar Media keinen Zugang zu personenbezogenen Daten erhält, der für die Leistungserbringung nicht erforderlich ist.
(3) Der Kunde ist allein für Inhalt, Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit aller von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, Informationen, Bilder, Texte, Videos, Marken, Logos, Daten und Materialien verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Wettbewerbs-, Werbe- und Produktkennzeichnungsrecht sowie branchenspezifische Vorgaben. Der Kunde hält Northstar Media von allen Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren, einschließlich der Kosten angemessener Rechtsverteidigung, schad- und klaglos.
(4) Bei Kunden aus regulierten Branchen – insbesondere Ärzten, Zahnärzten, Kliniken, Gesundheitsdienstleistern, Apotheken, Finanzdienstleistern, Rechtsanwälten, Steuerberatern und vergleichbaren Berufsgruppen – ist ausschließlich der Kunde dafür verantwortlich, dass die veröffentlichten Inhalte und Werbemaßnahmen mit den anwendbaren berufs-, standes-, werbe- und heilmittelwerberechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Northstar Media weist auf erkennbare Bedenken hin, ist aber zu keiner rechtlichen, medizinischen, berufsrechtlichen oder steuerlichen Prüfung verpflichtet.
(5) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten und Systeme (Backups) allein verantwortlich. Northstar Media übernimmt keine Verpflichtung zur Datensicherung und haftet nicht für den Verlust von Daten, die vom Kunden bereitgestellt oder auf Kundensystemen gespeichert wurden.
(6) Verzögert der Kunde seine Mitwirkung, ist Northstar Media berechtigt, die betroffenen Leistungen entsprechend später zu erbringen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt unberührt. Wird durch die unterlassene Mitwirkung eine erneute Erbringung eines Leistungsgegenstands erforderlich (z. B. Neuerstellung eines Textes nach verspäteter Bereitstellung wesentlicher Informationen), gilt dieser als zusätzlicher Leistungsgegenstand nach Punkt 5 Abs. 5.
(7) Stellt der Kunde trotz Aufforderung in Textform unter Setzung einer Frist von mindestens 14 Tagen die erforderlichen Informationen, Zugänge oder Freigaben nicht zur Verfügung, ist Northstar Media berechtigt, das vereinbarte monatliche Budget dennoch vollständig in Rechnung zu stellen, da die entsprechenden Kapazitäten reserviert wurden. Nicht abgerufene Leistungskontingente (z. B. Themen, Texte, Backlinks) verfallen mit Ende des jeweiligen Vertragsmonats, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(8) Abwerbeverbot. Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeiter, freie Dienstnehmer, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen, die Northstar Media im Rahmen der Zusammenarbeit einsetzt, während der Vertragslaufzeit und für zwölf (12) Monate nach deren Beendigung ohne vorherige Zustimmung von Northstar Media in Textform weder direkt noch indirekt anzustellen, zu beauftragen oder abzuwerben. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe von EUR 10.000,00 netto je Verstoß zu bezahlen; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Das richterliche Mäßigungsrecht bleibt unberührt.
5. Vergütung
(1) Der Kunde bezahlt die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarte Vergütung ohne Abzug. Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Laufende Betreuung (monatliches Budget). Bei laufenden Betreuungsleistungen ist das im Angebot definierte monatliche Budget die verbindliche Abrechnungsbasis. Es umfasst die im Angebot je Vertragsmonat vereinbarten Leistungsgegenstände und wird unabhängig vom internen Zeitaufwand in gleichbleibender Höhe verrechnet. Das monatliche Budget kann nur mit Zustimmung beider Parteien in Textform erhöht oder reduziert werden.
(3) Projektleistungen (Einmalvergütung). Bei einmaligen Projektleistungen (z. B. Landingpage, Kampagnen-Setup, Audit, Website-Erstellung) ist die Vergütung als Pauschale vereinbart. Sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist, sind 50 % der Pauschale nach Vertragsabschluss und Rechnungslegung als Anzahlung fällig; der Leistungsbeginn erfolgt nach Eingang der Anzahlung. Die restlichen 50 % sind mit Übermittlung des fertigen Arbeitsergebnisses zur Freigabe fällig, unabhängig vom Zeitpunkt der Freigabe oder Veröffentlichung durch den Kunden.
(4) Werbebudgets (Media Spend) für Meta Ads, Google Ads oder andere Plattformen sind nicht Bestandteil der Vergütung. Sie werden vom Kunden direkt an die jeweilige Plattform bezahlt und über sein eigenes Werbekonto abgerechnet.
(5) Northstar Media rechnet nicht nach Zeitaufwand ab, sondern nach Leistungsgegenständen. Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs – insbesondere zusätzliche Themen, Texte, Backlinks, Landingpages, Creatives oder Korrekturschleifen sowie nachträgliche Änderungen an bereits freigegebenen Arbeitsergebnissen – werden als zusätzliche Leistungsgegenstände zu der im Angebot genannten Pauschale je Leistungsgegenstand angeboten und erst nach Beauftragung in Textform erbracht. Enthält das Angebot für einen Leistungsgegenstand keinen Preis, unterbreitet Northstar Media vorab ein gesondertes Angebot.
(6) Externe Kosten – insbesondere für Stockmedien, KI-Bildgenerierung, Software-Lizenzen, Plugins, Themes, Hosting, Domains, Backlink-Platzierungen bei Publishern und sonstige Fremdleistungen – sind nicht im Budget enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot inkludiert sind. Sie werden dem Kunden vorab mitgeteilt und nur nach dessen Zustimmung in Textform beauftragt und ohne Aufschlag weiterverrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(7) Wertsicherung. Northstar Media ist berechtigt, laufende Vergütungen einmal pro Kalenderjahr, frühestens zwölf (12) Monate nach Vertragsbeginn, entsprechend der Veränderung des von Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI 2020 oder Nachfolgeindex) anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Übersteigt die Erhöhung 5 % gegenüber der bisherigen Vergütung, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu, das binnen 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung in Textform auszuüben ist.
6. Rechnungslegung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
(1) Laufende Betreuungsleistungen werden monatlich im Nachhinein zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats in Rechnung gestellt. Bei erstmaliger Beauftragung einer laufenden Betreuung (Neukunden) werden für den ersten Vertragsmonat 50 % der Monatsvergütung mit Vertragsabschluss als Anzahlung in Rechnung gestellt; der Leistungsbeginn erfolgt nach Eingang der Anzahlung. Die restlichen 50 % werden zum Ende des ersten Vertragsmonats in Rechnung gestellt. Projektleistungen gemäß Punkt 5 Abs. 3. Northstar Media ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln.
(2) Rechnungen sind binnen sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen gelten erst mit Eingang auf dem Konto von Northstar Media als geleistet. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die jeweils älteste offene Hauptforderung angerechnet.
(3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie den pauschalen Betreibungskostenersatz von EUR 40,00 (§ 458 UGB). Darüber hinaus ist Northstar Media berechtigt, je Mahnung Mahnspesen von EUR 10,00 (erste Mahnung), EUR 20,00 (zweite Mahnung) und EUR 40,00 (letzte Mahnung mit Inkassoandrohung) sowie die notwendigen und zweckentsprechenden Kosten eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts zu verrechnen. Der Pauschalbetrag nach § 458 UGB wird auf diese Mahnspesen angerechnet. Eine bloße Zahlungserinnerung ist kostenfrei.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung fälliger Zahlungen durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(5) Northstar Media ist berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus verschiedenen Verträgen gegeneinander aufzurechnen.
7. Leistungsaussetzung bei Zahlungsverzug
(1) Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung länger als sieben (7) Tage in Verzug, ist Northstar Media nach Ankündigung in Textform mit einer Nachfrist von drei (3) Werktagen berechtigt, sämtliche laufenden Leistungen – einschließlich Reporting, Kommunikation, Content-Erstellung, Kampagnenmanagement, Hosting von Landingpages und Zugang zu Dashboards – bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen auszusetzen.
(2) Die Zahlungspflicht des Kunden, insbesondere das vereinbarte monatliche Budget für die gesamte Mindestlaufzeit bzw. bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin, bleibt während der Leistungsaussetzung bestehen; Aufwendungen, die Northstar Media durch die Aussetzung nachweislich erspart (insbesondere nicht angefallene Fremdkosten), werden angerechnet. Nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen werden die während der Aussetzung nicht erbrachten Leistungsgegenstände nachgeholt, soweit dies noch sinnvoll und zumutbar ist. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung.
(3) Northstar Media haftet nicht für Nachteile, die aus einer berechtigten Leistungsaussetzung entstehen, insbesondere nicht für Ranking-, Sichtbarkeits- oder Traffic-Verluste, pausierte oder eingestellte Werbekampagnen, entgangene Anfragen oder Umsätze sowie technische Folgen.
(4) Bei wiederholtem Zahlungsverzug (mehr als zweimal innerhalb von zwölf Monaten) ist Northstar Media berechtigt, künftige Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
8. Laufzeit, Kündigung und Stornierung
(1) Die Vertragsbeziehung beginnt mit Annahme des Angebots, sofern kein abweichender Beginn vereinbart ist.
(2) Laufende SEO-, GEO-, Content-, Linkbuilding-, Digital-PR-, Tracking-, Reporting-, Paid-Media- und Beratungsleistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit einer Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit ist sachlich gerechtfertigt, da SEO- und GEO-Maßnahmen erfahrungsgemäß erst nach mehreren Monaten messbare Wirkung entfalten. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(4) Projektverträge mit einmaligem Leistungsumfang enden mit vollständiger Erbringung der Leistungen bzw. mit Ablauf einer vereinbarten Betreuungsphase, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(5) Stornierung. Ein vom Kunden angenommenes Angebot kann nur mit Zustimmung von Northstar Media in Textform storniert werden. Bei Stornierung vor Leistungsbeginn ist Northstar Media berechtigt, 30 % der vereinbarten Vergütung (bei laufenden Verträgen: der Vergütung für die Mindestlaufzeit; bei laufenden Verträgen ohne Mindestlaufzeit: der Vergütung bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin, mindestens jedoch der Vergütung für einen Vertragsmonat) als pauschalen Aufwandersatz zu verrechnen; bei Stornierung nach Leistungsbeginn sind die bis dahin erbrachten Leistungen und die bereits angefallenen Fremdkosten vollständig zu vergüten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
(6) Kündigungen bedürfen der Textform und werden mit Zugang wirksam. Es genügt eine E-Mail an office(at)northstarmedia.co bzw. an die im Vertrag genannte E-Mail-Adresse. Northstar Media bestätigt den Eingang in Textform.
(7) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Northstar Media liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Nachfrist mit Zahlungen in Verzug bleibt, seine Mitwirkung trotz Aufforderung dauerhaft verweigert, rechtswidrige Inhalte oder Maßnahmen verlangt, wesentliche Vertragspflichten verletzt, Northstar Media oder deren Mitarbeiter öffentlich herabwürdigt oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. Jede Partei kann den Vertrag außerdem kündigen, wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt.
(8) Kündigt Northstar Media aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, bleibt der Anspruch auf die Vergütung bis zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin bestehen, soweit gesetzlich zulässig; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Kündigt der Kunde berechtigt aus einem von Northstar Media zu vertretenden wichtigen Grund, schuldet er die Vergütung nur für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungsgegenstände; darüber hinausgehende Vorauszahlungen werden anteilig rückerstattet.
(9) Nach Vertragsende ist Northstar Media zu keiner weiteren Betreuung, Wartung, Überwachung oder Pflege der erbrachten Leistungen verpflichtet. Zugänge, die Northstar Media eingeräumt wurden, werden vom Kunden entzogen; von Northstar Media eingerichtete Tool-Konten, Tracking-Setups oder Hosting-Leistungen können ohne gesonderte Vereinbarung eingestellt werden. Personenbezogene Daten des Kunden, die Northstar Media im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten hat, werden binnen dreißig (30) Tagen nach Vertragsende gelöscht oder auf Wunsch zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und sie nicht für Referenzen und Case Studies nach Punkt 12 verwendet werden; Näheres regelt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
9. Freigaben und Veröffentlichung
(1) Northstar Media übermittelt Arbeitsergebnisse, die einer Freigabe bedürfen (z. B. Texte, Briefings, Landingpages, Werbeanzeigen, technische Änderungen), zur Prüfung. Sie gelten als freigegeben, wenn der Kunde sie ausdrücklich bestätigt oder nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Übermittlung begründete Einwände in Textform erhebt. Erteilt der Kunde Northstar Media in Textform eine generelle Freigabe (z. B. „Ihr könnt ohne meine Prüfung veröffentlichen“), gelten alle davon umfassten Arbeitsergebnisse ab diesem Zeitpunkt ohne gesonderte Übermittlung zur Prüfung als freigegeben und dürfen von Northstar Media unmittelbar veröffentlicht bzw. umgesetzt werden, bis der Kunde die generelle Freigabe in Textform widerruft. Die Verantwortung des Kunden nach Punkt 4 Abs. 3 und 4 bleibt davon unberührt.
(2) Im Leistungsumfang enthaltene Korrekturschleifen ergeben sich aus dem Angebot bzw. Anhang 1. Rückmeldungen des Kunden sind je Korrekturschleife gebündelt zu übermitteln. Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungen an bereits freigegebenen Arbeitsergebnissen sind zusätzliche Leistungsgegenstände nach Punkt 5 Abs. 5.
(3) Nach Freigabe ist Northstar Media berechtigt, Inhalte zu veröffentlichen, Kampagnen zu schalten, technische Änderungen umzusetzen oder sonstige vereinbarte Maßnahmen durchzuführen, soweit dies vom Leistungsumfang umfasst ist.
(4) Der Kunde prüft seine Website, Werbekonten und Systeme während und nach der Zusammenarbeit regelmäßig auf Abweichungen und meldet Northstar Media Auffälligkeiten unverzüglich.
10. Rechte an Arbeitsergebnissen und geistigem Eigentum
(1) Northstar Media räumt dem Kunden an den im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese für den vertraglich vorgesehenen Zweck – insbesondere für die eigene Website, die eigenen Werbekonten und die eigene Unternehmenskommunikation – zu nutzen (Werknutzungsbewilligung).
(2) Arbeitsergebnisse sind insbesondere Texte, Drafts, Briefings, Konzepte, Strategien, Analysen, Audits, Reports, Keyword-Mappings, Seitenstrukturen, Grafiken, Landingpages, Werbeanzeigen (Creatives), Tracking-Konzepte und sonstige projektbezogene Ergebnisse.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet. Bei Zahlungsverzug kann Northstar Media die Nutzung der noch nicht bezahlten Arbeitsergebnisse für die Dauer des Verzugs widerrufen.
(4) Eine über den Vertragszweck hinausgehende Verwertung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung oder Bearbeitung – insbesondere der Weiterverkauf von Briefings, Templates oder Konzepten – ist nur mit Zustimmung von Northstar Media in Textform zulässig.
(5) Methoden, Prozesse, Vorlagen, Templates, Checklisten, Prompt-Strukturen, Reporting-Logiken, Dashboards, Analyseverfahren, GEO-Frameworks, Software, interne Dokumentationen und sonstiges Know-how von Northstar Media bleiben deren ausschließliches Eigentum. Der Kunde erhält daran nur das für die Nutzung der Arbeitsergebnisse notwendige Nutzungsrecht.
(6) Northstar Media ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung gewonnene allgemeine Erkenntnisse, die sich nicht spezifisch auf den Kunden beziehen, anonymisiert anderweitig zu verwerten.
(7) Erwirbt Northstar Media Lizenzen für Stockmedien, Schriften, Plugins, Software oder sonstige Drittleistungen, gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Kunde ist für deren Einhaltung verantwortlich, soweit die Nutzung durch ihn erfolgt.
(8) Backlinks, Gastartikel und PR-Platzierungen, die im Rahmen von Linkbuilding- oder Digital-PR-Leistungen erstellt wurden, verbleiben nach Vertragsende beim Kunden bzw. beim jeweiligen Publisher. Northstar Media hat keinen Einfluss auf deren dauerhaften Erhalt und ist nach Vertragsende nicht zur Pflege oder Wiederherstellung verpflichtet.
(9) Ganz oder überwiegend durch KI-Systeme erzeugte Inhalte genießen nach derzeitiger Rechtslage in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz. Northstar Media übernimmt keine Gewähr dafür, dass Arbeitsergebnisse urheberrechtlich schutzfähig sind, dass Dritte nicht gleiche oder ähnliche Inhalte erzeugen oder dass an KI-erzeugten Inhalten Exklusivität besteht.
11. Einsatz von KI-Systemen und Kennzeichnung
(1) Northstar Media setzt bei Recherche, Analyse, Konzeption und Erstellung von Inhalten (insbesondere Texte, Bilder, Videos, Bearbeitungen) Systeme künstlicher Intelligenz ein (z. B. ChatGPT, Claude, Gemini, Perplexity, Bild- und Videogeneratoren). Arbeitsergebnisse werden vor Übermittlung fachlich geprüft und redaktionell bearbeitet. Der Kunde erklärt sich mit dem Einsatz von KI-Systemen einverstanden.
(2) Personenbezogene Daten von Website-Besuchern, Nutzern und Kunden des Kunden werden nicht in KI-Systeme eingegeben; Analyse- und Erstellungsleistungen erfolgen mit aggregierten, anonymisierten oder nicht personenbezogenen Daten. Kontaktdaten der Ansprechpersonen des Kunden dürfen in den von Northstar Media eingesetzten Kommunikations- und Organisationstools, auch solchen mit KI-Funktionen, verarbeitet werden. Dem Kunden ist bekannt, dass die von Northstar Media eingesetzten KI-Systeme und Tools teilweise von Anbietern mit Sitz außerhalb des EWR (insbesondere USA) betrieben werden; soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage geeigneter Garantien nach Kapitel V DSGVO und wird in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geregelt.
(3) Der Kunde wurde über die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte bzw. KI-manipulierte Inhalte nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, insbesondere Art. 50) informiert. Die Entscheidung, ob und wie veröffentlichte Inhalte gekennzeichnet werden, trifft der Kunde in eigener Verantwortung. Unterbleibt eine Kennzeichnung auf Wunsch oder Entscheidung des Kunden, erfolgt dies auf sein alleiniges Risiko; er hält Northstar Media, soweit gesetzlich zulässig, von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter sowie von Kosten schad- und klaglos, die Northstar Media im Zusammenhang mit behördlichen Verfahren wegen der unterbliebenen Kennzeichnung entstehen.
12. Referenznennung und Case Studies
(1) Northstar Media ist berechtigt, den Kunden ab Beginn der Zusammenarbeit als Referenz zu nennen und dabei Name, Marke, Logo, Branche, Website und eine allgemeine Beschreibung der erbrachten Leistungen auf der eigenen Website, in Angeboten, Präsentationen, Pitches, Social Media und sonstigen Marketingunterlagen zu verwenden.
(2) Northstar Media ist weiters berechtigt, über das Projekt Case Studies und Erfolgsdarstellungen (z. B. Vorher-Nachher-Vergleiche, Wachstumsraten, Screenshots aus Google Search Console, Google Analytics, SEO- und GEO-Tools) zu erstellen und zu veröffentlichen. Dabei dürfen Traffic-, Ranking-, Sichtbarkeits-, Conversion- und Lead-Daten, Anfrage- und Buchungszahlen sowie umgesetzte Maßnahmen und Zeiträume projektbezogen und unter Nennung des Kunden dargestellt werden. Die Rechte nach Abs. 1 und 2 gelten zeitlich unbegrenzt, auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
(3) Konkrete, dem Kunden eindeutig zuordenbare Umsatzzahlen oder Umsatzschätzungen werden in öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen nur mit Zustimmung des Kunden in Textform genannt; ohne Zustimmung werden sie anonymisiert, gerundet oder nur als prozentuale Entwicklung dargestellt. In nicht öffentlichen Unterlagen (Angebote, Pitches, Präsentationen im Einzelgespräch) dürfen sie verwendet werden, sofern sie aus gemeinsam genutzten Tracking-, Analytics-, CRM- oder Buchungssystemen ersichtlich sind oder vom Kunden bereitgestellt wurden.
(4) Als Referenz- und Case-Study-Inhalte gelten nicht solche Informationen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden im Sinne von Punkt 15 darstellen. Die in Abs. 2 genannten Daten sowie Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen oder allgemein verfügbaren SEO-, Analytics- oder KI-Sichtbarkeitstools ersichtlich sind, sind keine Geschäftsgeheimnisse; ihre Nutzung nach diesem Punkt ist kein Verstoß gegen Punkt 15.
13. Gewährleistung
(1) Northstar Media gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen durch angemessen qualifizierte Personen mit fachlicher Sorgfalt und im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs erbracht werden. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten Zweck, für eine bestimmte Wirkung oder für die in Punkt 3 Abs. 2 genannten Ergebnisse wird nicht übernommen.
(2) Northstar Media übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Daten Dritter (z. B. Suchvolumen, Ranking-, Traffic- oder KI-Sichtbarkeitsdaten aus Tools und Plattformen).
(3) Der Kunde hat Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Übermittlung zu prüfen und Mängel binnen zehn (10) Werktagen in Textform unter genauer Beschreibung zu rügen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Leistungserbringung liegt beim Kunden.
(4) Eine Gewährleistung entfällt, soweit Mängel auf Änderungen oder Eingriffe des Kunden oder Dritter, technische Probleme oder Systemumstellungen auf Kundenseite, Plugins, Updates, Plattformänderungen, Algorithmus- oder KI-Modell-Updates oder sonstige nicht von Northstar Media verursachte Umstände zurückzuführen sind.
(5) Im Gewährleistungsfall ist Northstar Media zunächst zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. Erst wenn dies fehlschlägt oder unzumutbar ist, stehen dem Kunden Preisminderung oder – bei nicht bloß geringfügigen Mängeln – Wandlung zu. Der Kunde unterstützt Northstar Media im zumutbaren Rahmen bei der Mängelbehebung.
(6) Stellt sich heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, sondern eine Änderung oder Erweiterung gewünscht wird, gilt diese als zusätzlicher Leistungsgegenstand nach Punkt 5 Abs. 5.
(7) Gewährleistungsansprüche sind binnen zwölf (12) Monaten ab Leistungserbringung gerichtlich geltend zu machen.
14. Haftung
(1) Northstar Media haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden. Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Kunde.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Datenverluste, Umsatz-, Ranking-, Traffic-, Sichtbarkeits- und Conversion-Verluste sowie für Ansprüche Dritter ausgeschlossen.
(3) Northstar Media haftet insbesondere nicht für (a) Änderungen, Sperren, Einschränkungen, Ablehnungen oder Richtlinienentscheidungen von Suchmaschinen, KI-Systemen, Werbeplattformen (z. B. Meta, Google), Tools, APIs, Hosting- oder CMS-Anbietern; (b) Inhalte, Materialien und Angaben, die vom Kunden bereitgestellt, freigegeben oder verlangt wurden; (c) Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde Empfehlungen, Hinweise, technische Anforderungen oder Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder unvollständig umsetzt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden auch bei Beachtung entstanden wäre.
(4) Die Haftung von Northstar Media ist der Höhe nach je Schadensfall und insgesamt pro Vertragsjahr auf die vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor Schadenseintritt tatsächlich bezahlte Vergütung, bei Projektverträgen auf die vereinbarte Projektvergütung, begrenzt.
(5) Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen zwölf (12) Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen von Northstar Media.
15. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für die Zwecke der Zusammenarbeit. Die Verpflichtung besteht für drei (3) Jahre nach Vertragsende fort.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich werden, die der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt waren oder von Dritten berechtigt zugänglich gemacht wurden, oder die aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Die Parteien verpflichten ihre Mitarbeiter, Subunternehmer und Berater entsprechend.
16. Datenschutz
(1) Die Parteien halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere DSGVO und DSG, ein.
(2) Soweit Northstar Media personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. bei Zugriff auf Analytics-, CRM-, Buchungs- oder Werbekonten), schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab; Northstar Media stellt hierfür eine Vorlage bereit. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Websites, Landingpages, Tracking-Setups, Cookie-Banner, Einwilligungsmechanismen und Datenschutzerklärungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Northstar Media weist auf erkennbare Mängel hin, schuldet aber keine rechtliche Prüfung.
(4) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Northstar Media selbst finden sich in der Datenschutzerklärung unter northstarmedia.co/datenschutz.
17. Höhere Gewalt
(1) Northstar Media ist für die Dauer und im Umfang eines Ereignisses höherer Gewalt von der Leistungspflicht befreit, ohne dass daraus Ansprüche des Kunden entstehen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, Streik, behördliche Maßnahmen, Strom- und Internetausfälle, Cyber-Angriffe sowie Ausfälle oder wesentliche Störungen von Rechenzentren, Plattformen, Suchmaschinen, KI-Systemen, APIs, Hosting-Anbietern oder Zahlungsdienstleistern.
(2) Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt. Kann Northstar Media laufende Betreuungsleistungen wegen höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage nicht erbringen, ruht die laufende Vergütung ab dem 31. Tag anteilig für die Dauer der Verhinderung.
(3) Dauert das Ereignis länger als sechzig (60) Tage an, kann jede Partei den Vertrag in Textform außerordentlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
18. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen einzelner Verträge bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
(2) Northstar Media ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Geänderte AGB werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen vier (4) Wochen ab Zugang in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch gelten die bisherigen AGB weiter und Northstar Media kann den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung außerordentlich kündigen.
(3) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von Northstar Media in Textform an Dritte übertragen. Northstar Media darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen.
(4) Unterlässt oder verzögert Northstar Media die Geltendmachung eines Rechts, gilt dies nicht als Verzicht auf dieses Recht.
(5) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung, einschließlich vor- und nachvertraglicher Phasen, ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Northstar Media ist daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(8) Vertragssprache ist Deutsch. Diese AGB ersetzen alle früheren Fassungen.
Anhang 1 – Begriffsdefinitionen und Leistungsgegenstände
Die folgenden Definitionen und Beschreibungen gelten als vereinbarter Leistungsinhalt, soweit im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist. Sie legen fest, was der Kunde bei einem Leistungsgegenstand erhält – und was nicht.
A. Begriffsdefinitionen
Website: Die Gesamtheit aller unter einer vereinbarten Domain erreichbaren Webseiten des Kunden.
Webseite / Seite: Eine einzelne Seite der Website mit eigener URL.
Keyword: Ein Wort oder eine Wortkombination, die laut branchenüblichen Tools von Nutzern in Suchmaschinen eingegeben wird.
Prompt: Eine Frage oder Eingabe, die Nutzer in ein KI-System (z. B. ChatGPT, Perplexity, Google AI Mode) eingeben und deren Antwort auf Nennung des Kunden oder seiner Wettbewerber geprüft wird.
KI-Sichtbarkeit: Das Ausmaß, in dem der Kunde, seine Marke oder seine Website in Antworten von KI-Systemen genannt, zitiert oder verlinkt wird.
Backlink: Ein Link von einer externen Website auf die Website des Kunden.
Publisher: Der Betreiber einer externen Website, auf der ein Gastartikel oder Backlink veröffentlicht wird.
Textform: Jede lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere E-Mail oder Messenger-Nachricht, ohne Erfordernis einer Unterschrift.
Vertragsmonat: Der jeweilige Abrechnungsmonat einer laufenden Betreuung, beginnend mit dem Vertragsbeginn.
Korrekturschleife: Eine gebündelte Rückmeldung des Kunden zu einem Arbeitsergebnis und deren einmalige Einarbeitung durch Northstar Media.
B. Leistungsgegenstände – SEO & GEO
Kickoff: Ein einmaliges, zeitlich begrenztes Gespräch (virtuell oder persönlich) zu Beginn der Zusammenarbeit zur Abstimmung von Zielen, Prioritäten, Zugängen und Prozessen.
Themenrecherche: Die datenbasierte Auswahl und Priorisierung von Themen für neue oder bestehende Seiten, insbesondere anhand von Google Search Console, SEO-Tools, AI Overviews und Wettbewerbsanalysen. Die Anzahl der Themen pro Vertragsmonat ergibt sich aus dem Angebot. Nicht abgerufene Themen verfallen mit Monatsende.
Briefing: Ein Dokument mit Zielkeyword(s), Suchintention, Seitenstruktur, zu beantwortenden Fragen, Datengrundlage und Hinweisen zur Umsetzung für eine Seite. Das Format wird zu Beginn der Zusammenarbeit festgelegt. Die Umsetzung des Briefings ist nicht enthalten, sofern nicht als eigener Leistungsgegenstand vereinbart.
Draft: Ein Textentwurf auf Basis eines Briefings, übermittelt als Google Doc oder Word-Dokument. Ein Draft ist eine inhaltlich vollständige Rohfassung, die vom Kunden geprüft, ergänzt und finalisiert wird. Enthalten ist eine (1) Korrekturschleife.
Text: Ein finaler, auf definierte Keywords und Suchintention optimierter Text inklusive Title Tag und Meta Description, übermittelt als Google Doc oder Word-Dokument. Enthalten sind bis zu zwei (2) Korrekturschleifen.
Refresh / Nachoptimierung: Die inhaltliche Überarbeitung eines bestehenden Textes auf Basis aktueller Daten. Wird wie ein Text behandelt.
Einbettung ins CMS: Das einmalige Einpflegen eines freigegebenen Textes in das CMS bzw. Shop-System des Kunden einschließlich Grundformatierung (Überschriften, Absätze, interne Links, Meta-Daten). Die Veröffentlichung erfolgt nach Freigabe des Kunden; die Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte liegt beim Kunden.
SEO-Audit: Ein Dokument mit Empfehlungen zu technischen, inhaltlichen und strukturellen Aspekten der Website oder eines Teilbereichs. Die Umsetzung ist nicht enthalten.
Content-Gap-Analyse: Ein Vergleich der Website mit bis zu vier (4) festgelegten Wettbewerbern hinsichtlich Themen, Keywords und Seitentypen samt priorisierter Liste fehlender Inhalte. Ein Anspruch auf Aktualisierung besteht nicht.
Relaunch-Begleitung: Die SEO-seitige Begleitung eines Website-Relaunchs, Domain- oder CMS-Wechsels im vereinbarten Zeitraum: Bestandsaufnahme der bestehenden URLs, Rankings und Backlinks, Weiterleitungskonzept (Redirect-Mapping), Vorgaben zu Seitenstruktur, interner Verlinkung und Meta-Daten, Prüfung der Staging-Umgebung vor Livegang sowie eine Kontrolle nach Livegang. Die technische Umsetzung (Redirects, Entwicklung, Migration) liegt beim Kunden bzw. dessen Agentur, sofern nicht als eigener Leistungsgegenstand vereinbart. Vorübergehende Ranking- oder Traffic-Schwankungen im Zuge eines Relaunchs können nicht ausgeschlossen werden (Punkt 3 Abs. 2).
Technisches Website-Monitoring: Die laufende Beobachtung technischer Veränderungen der Website mit einem von Northstar Media festgelegten Tool. Bei aus Sicht von Northstar Media relevantem Handlungsbedarf wird der Kunde informiert.
GEO-Optimierung: Maßnahmen zur Verbesserung der KI-Sichtbarkeit, insbesondere strukturierte Inhalte, Antwortformate, Entitäten- und Quellenaufbau sowie Empfehlungen zu Seitenstruktur und Schema-Markup. Eine bestimmte Nennung in KI-Systemen wird nicht geschuldet.
GEO-Prompt-Tracking: Die regelmäßige Überprüfung einer im Angebot festgelegten Anzahl von Prompts in festgelegten KI-Systemen auf Nennung des Kunden und seiner Wettbewerber mit einem von Northstar Media festgelegten Tool. Ergebnisse werden im Reporting dargestellt. KI-Antworten sind nicht deterministisch; einzelne Abfragen können abweichen.
Backlink-Platzierung: Die gezielte Akquise eines Backlinks von einer externen Website auf die Website des Kunden, je nach Angebot als Gastartikel, Listicle-Eintrag, Link-Insertion oder redaktionelle Erwähnung. Die Auswahl der Publisher erfolgt nach fachlichem Ermessen von Northstar Media innerhalb der im Angebot definierten Qualitätskriterien. Publisher-Kosten sind Fremdkosten nach Punkt 5 Abs. 6, sofern nicht im Angebot inkludiert. Northstar Media hat keinen Einfluss auf Veröffentlichungszeitpunkt und Bestand der Platzierung.
Gastartikel / Listicle: Ein Text, der einen Link zur Website des Kunden enthält und zur Veröffentlichung an einen Publisher übermittelt wird. Redaktionelle Änderungen durch den Publisher sind möglich und liegen außerhalb des Einflusses von Northstar Media.
Reporting: Ein monatlicher Bericht über die im Vertragsmonat erbrachten Leistungen und die Entwicklung der vereinbarten Kennzahlen, je nach Angebot als Video (Loom), PDF oder Dashboard. Datenquellen und Kennzahlen werden von Northstar Media festgelegt.
SEO Performance Dashboard: Ein von Northstar Media bereitgestelltes Online-Dashboard mit ausgewählten Kennzahlen. Der Zugang besteht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Ein Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang, eine bestimmte Verfügbarkeit oder einen bestimmten Bereitstellungszeitpunkt besteht nicht.
Ansprechpartner: Die Verfügbarkeit eines benannten Ansprechpartners von Northstar Media für fachliche Fragen im Rahmen des Leistungsumfangs, üblicherweise per E-Mail oder Messenger zu Geschäftszeiten. Nicht enthalten sind laufende Beratungsleistungen außerhalb des vereinbarten Budgets.
C. Leistungsgegenstände – Websites, Landingpages & Paid Media
Website-Erstellung: Konzeption und Umsetzung einer Website im vereinbarten Umfang (Seitenanzahl, Design-Vorlage bzw. Theme, Funktionen laut Angebot) auf dem vereinbarten CMS. Texte, Bilder, Logos und sonstige Inhalte stellt der Kunde bereit, sofern nicht als eigene Leistungsgegenstände vereinbart. Enthalten sind bis zu zwei (2) Korrekturschleifen; die Abnahme richtet sich nach Punkt 9. Hosting, Domain, Lizenzen, Wartung und Updates sind Fremdkosten bzw. gesonderte Leistungsgegenstände. Für rechtliche Pflichtinhalte (Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner) ist der Kunde verantwortlich (Punkt 16 Abs. 3).
Landingpage: Eine einzelne, für einen definierten Zweck (z. B. Werbekampagne) erstellte Seite mit Text, Struktur und Call-to-Action. Enthalten sind bis zu zwei (2) Korrekturschleifen. Hosting durch Northstar Media ist nur für die im Angebot genannte Dauer enthalten; danach bedarf ein Weiterbetrieb einer gesonderten Vereinbarung. Die bestehende Website des Kunden bleibt unverändert.
Kampagnen-Setup: Die Erstellung und Veröffentlichung der im Angebot genannten Anzahl an Kampagnen, Anzeigengruppen und Anzeigen im Werbekonto des Kunden. Die Verteilung auf Kampagnen und Anzeigengruppen erfolgt nach fachlichem Ermessen von Northstar Media. Rohmaterial (insbesondere Videos, Fotos) stellt der Kunde bereit, sofern nicht anders vereinbart.
Creatives: Die im Angebot genannte Anzahl an Anzeigenmotiven (Bild, Video, Text). Enthalten ist eine (1) Korrekturschleife vor Livegang. Neue Creatives während der Betreuungsphase sind nicht enthalten.
Kampagnenbetreuung: Die laufende Überwachung und Steuerung von Werbekampagnen für die im Angebot genannte Dauer, insbesondere Pausieren unprofitabler Anzeigen, Budgetverlagerung, Gebots- und Zielgruppenanpassungen sowie Reporting. Das Werbebudget ist nicht enthalten. Nach Ende der Betreuung können die Kampagnen im Konto des Kunden unverändert weiterlaufen.
Tracking-Setup: Die Einrichtung von Conversion-Tracking (z. B. Meta Pixel, Google Tag, GA4-Ereignisse) im vereinbarten Umfang. Dem Kunden ist bekannt, dass Plattformen für bestimmte Branchen (insbesondere Gesundheit) die Übermittlung von Conversion-Daten einschränken und eine vollständige technische Erfolgsmessung dann nicht möglich ist; wichtigster Erfolgsindikator ist in diesen Fällen die Rückmeldung des Kunden zur tatsächlichen Anfrage- bzw. Buchungsentwicklung.


