Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der Stehrer Ventures GmbH, Schweidlgasse 36, 1020 Wien, Österreich, FN 572030x, UID ATU77754459, vertreten durch Elias Stehrer, handelnd unter der Marke Northstar Media.

(2) Northstar Media erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen SEO (Search Engine Optimization), GEO (Generative Engine Optimization), Content Marketing, Linkbuilding, Digital PR, technische Suchmaschinenoptimierung, Tracking, Webanalyse, Reporting, Beratung, Strategieentwicklung, Website-Konzeption, KI-Sichtbarkeitsoptimierung sowie verwandten digitalen Marketingdienstleistungen.

(3) Diese AGB bilden gemeinsam mit dem jeweiligen Angebot, einem angenommenen Leistungsumfang oder einem gesonderten Vertrag die verbindliche Grundlage der Zusammenarbeit. Im Falle von Widersprüchen geht das individuell angenommene Angebot diesen AGB vor.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen Northstar Media nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Zustandekommen von Verträgen

(1) Ein Vertrag kommt durch ein Angebot von Northstar Media und dessen Annahme durch den Kunden zustande.

(2) Die Annahme kann schriftlich oder in Textform erfolgen, insbesondere per Unterschrift, E-Mail, WhatsApp oder durch eine vergleichbare eindeutige elektronische Bestätigung.

(3) Als eindeutige Annahme gelten insbesondere Formulierungen wie „Ja, ich nehme das Angebot an“, „Passt, bitte starten“, „Einverstanden“, „Bitte um Umsetzung“ oder vergleichbare Aussagen des Kunden.

(4) Mit Annahme des Angebots bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen zu haben und als Vertragsbestandteil zu akzeptieren, sofern im Angebot oder in der Kommunikation vor Vertragsabschluss auf diese AGB hingewiesen wurde.

(5) Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs werden nur wirksam, wenn sie von Northstar Media in Textform bestätigt werden.

(6) Angebote von Northstar Media sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Northstar Media ist berechtigt, Angebote vor Annahme jederzeit zu widerrufen.

3 Leistungsumfang und Leistungserbringung

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils angenommenen Angebot, einem gesonderten Vertrag oder einer in Textform bestätigten Vereinbarung.

(2) Northstar Media schuldet bei SEO-, GEO-, Content-, Linkbuilding-, Digital-PR-, Tracking- und Beratungsleistungen keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmten Rankings, keine bestimmten Sichtbarkeitswerte, keine bestimmte Anzahl an Leads, keine bestimmte Umsatzhöhe und keine Aufnahme in KI-Systeme, Suchmaschinen, AI Overviews, ChatGPT, Perplexity, Google Gemini, Claude oder vergleichbare Plattformen.

(3) Northstar Media erbringt die Leistungen nach fachlicher Sorgfalt und auf Basis des zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Fachwissens. Dem Kunden ist bekannt, dass Suchmaschinen, KI-Systeme, Plattformen, Algorithmen und Drittanbieter ihre Systeme laufend ändern können und Northstar Media darauf keinen Einfluss hat. Insbesondere im Bereich GEO und KI-Sichtbarkeit handelt es sich um sich schnell entwickelnde Technologien, deren Verhalten nicht vorhersehbar ist.

(4) Northstar Media entscheidet frei über Ort, Zeit, Art und Reihenfolge der Leistungserbringung, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.

(5) Northstar Media ist berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeiter, freie Dienstnehmer, Subunternehmer, technische Dienstleister oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeiter, freie Dienstnehmer, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen, die im Rahmen der Zusammenarbeit durch Northstar Media eingesetzt werden, während der Zusammenarbeit und für 12 Monate nach deren Beendigung nicht direkt oder indirekt ohne vorherige Zustimmung von Northstar Media zu beauftragen, anzustellen oder abzuwerben. Bei Verstoß gegen diese Pflicht ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € netto an Northstar Media zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden tatsächlich entstandenen Schadens bleibt vorbehalten. Das richterliche Mäßigungsrecht bleibt unberührt.

(7) Die im Projekt eingesetzten Tools, Systeme, Analyseverfahren und Arbeitsmethoden werden von Northstar Media festgelegt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(8) Technische Änderungen, Anpassungen oder Abweichungen von vereinbarten Leistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar oder vorteilhaft sind und die vereinbarten Kernleistungen nicht wesentlich verändern.

(9) Empfehlungen, Konzepte, Strategien, technische Hinweise und Optimierungsvorschläge von Northstar Media sind Entscheidungsgrundlagen für den Kunden. Die Umsetzung auf Kundenseite, insbesondere im CMS, Hosting, Server, Buchungssystem, CRM oder in externen Tools, liegt beim Kunden, sofern die Umsetzung nicht ausdrücklich von Northstar Media übernommen wurde.

(10) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden, fehlende Zugänge, fehlende Freigaben, verspätete Rückmeldungen, technische Probleme auf Kundenseite oder Drittanbieter verursacht werden, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt Northstar Media alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Dazu gehören je nach Projekt insbesondere Zugänge zu Website-Systemen, CMS, Hosting, Google Analytics, Google Search Console, Google Tag Manager, Google Business Profile, Bing Webmaster Tools, Buchungssystemen, Werbekonten, SEO-Tools, CRM-Systemen oder sonstigen relevanten Plattformen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Informationen, Bilder, Texte, Marken, Logos, Daten und Materialien auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Berufsrecht, Werberecht und branchenspezifische Vorgaben.

(4) Bei Kunden aus regulierten Branchen, insbesondere Ärzten, Kliniken, Gesundheitsdienstleistern, Apotheken, Finanzdienstleistern, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder vergleichbaren Berufsgruppen, ist ausschließlich der Kunde dafür verantwortlich, dass die veröffentlichten Inhalte mit den jeweils anwendbaren berufsrechtlichen, standesrechtlichen, werberechtlichen und gesetzlichen Vorgaben vereinbar sind.

(5) Northstar Media ist nicht verpflichtet, rechtliche, medizinische, berufsrechtliche oder steuerliche Prüfungen vorzunehmen.

(6) Verzögert der Kunde seine Mitwirkung, ist Northstar Media berechtigt, vereinbarte Leistungen entsprechend später zu erbringen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt davon unberührt.

(7) Stellt der Kunde trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist von mindestens 14 Tagen die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge oder Freigaben nicht zur Verfügung, ist Northstar Media berechtigt, das nicht abgerufene monatliche Budget dennoch in Rechnung zu stellen, da entsprechende Kapazitäten reserviert wurden.

5 Vergütung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die im jeweiligen Angebot vereinbarte Vergütung ohne Abzüge zu bezahlen.

(2) Die Grundlage der Abrechnung ist, sofern vereinbart, das im Angebot definierte monatliche Budget netto. Dieses monatliche Budget stellt die verbindliche Abrechnungsbasis dar und wird unabhängig von den tatsächlich angefallenen Stunden monatlich in Rechnung gestellt.

(3) Die folgenden Stundensätze dienen, sofern nicht anders vereinbart, als Referenz zur internen Messung, Einordnung und Nachvollziehbarkeit der erbrachten Leistungen:

(4) Es ist möglich, dass in einzelnen Monaten mehr oder weniger Stunden anfallen. Solche Schwankungen gleichen sich über die Laufzeit hinweg im Rahmen des vereinbarten monatlichen Budgets aus. Das monatliche Budget bleibt unverändert und wird in gleicher Höhe in Rechnung gestellt.

(5) Ein monatliches Budget kann nur durch Zustimmung beider Parteien in Textform erhöht oder reduziert werden.

(6) Externe Kosten, insbesondere Kosten für Medien, Stockfotos, KI-generierte Bilder, Softwarelizenzen, Plugins, Hosting, Themes oder sonstige Fremdleistungen die nicht im Angebot definiert sind, sind nicht im monatlichen Budget enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

(7) Solche Fremdkosten werden dem Kunden vorab mitgeteilt und nur nach Zustimmung des Kunden beauftragt, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

(8) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(9) Northstar Media ist berechtigt, die vereinbarten Preise und Stundensätze einmal pro Kalenderjahr, frühestens jedoch 12 Monate nach Vertragsbeginn, an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen. Maßgeblich ist der von Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex (VPI). Eine Anpassung wird dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Übersteigt die Preiserhöhung 5 % pro Jahr, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu.

6 Rechnungslegung, Zahlungsziel und Zahlungsverzug

(1) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Bei Zahlungsverzug ist Northstar Media berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnspesen und Betreibungskosten zu verrechnen.

(3) Für Unternehmer gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 456 UGB.

(4) Northstar Media ist berechtigt, dem Kunden für notwendige Mahnungen folgende Mahnspesen zu verrechnen:

(5) Zusätzlich ist Northstar Media im Verzugsfall berechtigt, gegenüber Unternehmern eine pauschale Entschädigung für Betreibungskosten in Höhe von 40 € gemäß § 458 UGB geltend zu machen.

(6) Weitergehende Ansprüche, insbesondere die Beauftragung eines Inkassobüros, Rechtsanwalts oder die gerichtliche Geltendmachung offener Forderungen, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7 Leistungsaussetzung bei Zahlungsverzug

(1) Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung länger als 7 Tage in Verzug, ist Northstar Media nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von 3 Werktagen berechtigt, sämtliche laufenden Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen.

(2) Dies betrifft insbesondere SEO-Leistungen, GEO-Leistungen, Content-Erstellung, technische Optimierungen, Reporting, Beratung, laufende Kommunikation, Projektmanagement, Website-Arbeiten, Linkbuilding, Digital PR und sonstige vereinbarte Tätigkeiten.

(3) Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während der Leistungsaussetzung unverändert bestehen. Insbesondere bleibt das vereinbarte monatliche Budget für die gesamte Mindestlaufzeit fällig.

(4) Durch die berechtigte Leistungsaussetzung verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend.

(5) Northstar Media haftet nicht für Nachteile, Rankingverluste, Sichtbarkeitsverluste in KI-Systemen, Verzögerungen, entgangene Anfragen, entgangene Umsätze, technische Folgen oder sonstige Schäden, die aus einer berechtigten Leistungsaussetzung wegen Zahlungsverzugs entstehen.

(6) Northstar Media ist berechtigt, die Wiederaufnahme der Leistungen von der vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen abhängig zu machen.

(7) Bei wiederholtem Zahlungsverzug, also mehr als zweimal innerhalb von 12 Monaten, ist Northstar Media zudem berechtigt, künftige Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen.

8 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragsbeziehung beginnt mit Annahme des Angebots durch den Kunden, sofern kein abweichender Beginn vereinbart wurde.

(2) SEO-, GEO-, Content-, Linkbuilding-, Digital-PR-, Tracking-, Reporting- und laufende Beratungsleistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten abgeschlossen. Diese Mindestlaufzeit ist sachlich gerechtfertigt, da SEO- und GEO-Maßnahmen erfahrungsgemäß erst nach mehreren Monaten messbare Wirkung entfalten.

(3) Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Danach kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(5) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen, insbesondere per E-Mail an die im Vertrag genannte E-Mail-Adresse von Northstar Media. Die Kündigung gilt mit Zugang bei Northstar Media als wirksam. Northstar Media wird den Eingang der Kündigung in Textform bestätigen.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(7) Ein wichtiger Grund für Northstar Media liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug bleibt, notwendige Mitwirkung dauerhaft verweigert, gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, rechtswidrige Inhalte verlangt, Northstar Media beleidigt oder in der Öffentlichkeit herabwürdigt oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

(8) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch Northstar Media aus wichtigem Grund bleiben bereits entstandene Zahlungsansprüche sowie Ansprüche für die vereinbarte Mindestlaufzeit unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

9 Rechte an Arbeitsergebnissen und geistigem Eigentum

(1) Northstar Media gewährt dem Kunden an den im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung.

(2) Arbeitsergebnisse im Sinne dieser Bestimmung sind insbesondere Texte, Konzepte, Strategien, Analysen, Reports, Keyword-Mappings, Seitenstrukturen, Briefings, Grafiken, Tracking-Konzepte, technische Empfehlungen, Website-Elemente, GEO-Optimierungen und sonstige projektbezogene Ergebnisse.

(3) Bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen ist dem Kunden die Nutzung der erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse nur widerruflich gestattet.

(4) Befindet sich der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist Northstar Media berechtigt, die Nutzung der noch nicht vollständig bezahlten Arbeitsergebnisse für die Dauer des Verzugs zu widerrufen.

(5) Eine über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Verwertung, Vervielfältigung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung, Veröffentlichung oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse ist nur mit vorheriger Zustimmung von Northstar Media in Textform zulässig, sofern dies nicht bereits vom vereinbarten Vertragszweck umfasst ist.

(6) Methoden, Prozesse, Vorlagen, Systeme, Templates, Checklisten, interne Dokumentationen, Know-how, Prompt-Strukturen, Reporting-Logiken, Analyseverfahren, GEO-Frameworks und sonstige interne Arbeitsmittel von Northstar Media bleiben ausschließliches Eigentum von Northstar Media.

(7) Erwirbt Northstar Media im Rahmen der Zusammenarbeit Lizenzen für Stockmedien, Bilder, Videos, Musik, Plugins, Software oder sonstige Drittanbieterleistungen, gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Lizenzbedingungen verantwortlich, soweit die Nutzung durch ihn erfolgt.

(8) Backlinks, Gastartikel und PR-Platzierungen, die im Rahmen von Linkbuilding- oder Digital-PR-Leistungen erstellt wurden, verbleiben nach Vertragsende beim Kunden bzw. der jeweiligen Publikation. Northstar Media ist nicht verpflichtet, nach Vertragsende auf den Erhalt oder die Pflege dieser Platzierungen hinzuwirken.

10 Inhalte, Freigaben und Veröffentlichungen

(1) Inhalte, Texte, Designs, technische Änderungen oder sonstige Arbeitsergebnisse gelten als freigegeben, wenn der Kunde diese ausdrücklich bestätigt oder nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übermittlung begründete Einwände in Textform erhebt. Der Kunde nimmt diese Prüf- und Einwendungsfrist mit Annahme dieser AGB ausdrücklich zur Kenntnis.

(2) Northstar Media ist berechtigt, nach Freigabe durch den Kunden Inhalte zu veröffentlichen, technische Änderungen umzusetzen oder sonstige vereinbarte Maßnahmen durchzuführen.

(3) Verlangt der Kunde nachträgliche Änderungen an bereits freigegebenen oder umgesetzten Leistungen, ist Northstar Media berechtigt, den dadurch entstehenden Aufwand nach den vereinbarten Stundensätzen zusätzlich zu verrechnen, sofern die Änderung nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst ist.

11 Referenznutzung, Leistungsdaten und Case Studies

(1) Northstar Media ist berechtigt, den Kunden nach Beginn der Zusammenarbeit als Referenz zu nennen und Name, Marke, Logo, Branche, Website sowie eine allgemeine Beschreibung der erbrachten Leistungen auf der Website, in Präsentationen, Social Media, Angeboten, Pitches und sonstigen Marketingunterlagen zu verwenden.

(2) Northstar Media ist berechtigt, über Projekte des Kunden Case Studies, Referenzen, Vorher-Nachher-Darstellungen, Erfolgsauswertungen, Präsentationen, Social-Media-Beiträge, Website-Inhalte und sonstige Marketingunterlagen zu erstellen und zu veröffentlichen.

(3) Northstar Media darf dabei den Kunden, die Marke, das Logo, die Website, das konkrete Projekt sowie die erbrachten Leistungen namentlich nennen und projektbezogen darstellen.

(4) Northstar Media ist berechtigt, Projektergebnisse, Leistungsdaten, Sichtbarkeitsentwicklungen, Rankings, Traffic-Daten, Conversion-Daten, Lead-Daten, Anfragezahlen, Buchungen, Terminabschlüsse, Umsatzentwicklungen, geschätzte Umsatzwerte, KI-Sichtbarkeitsdaten oder vergleichbare Kennzahlen aus Tools wie Google Search Console, Google Analytics, Google Tag Manager, Google Business Profile, SEO-Tools, GEO-Tools, CRM-Systemen, Buchungssystemen oder anderen Plattformen für Referenzen, Präsentationen, Angebote, Pitches, Social Media, Website-Inhalte und Case Studies zu verwenden.

(5) Die Nutzung dieser Daten darf anonymisiert, aggregiert, projektbezogen oder unter Nennung des Kunden, der Marke, des Logos, der Website oder des konkreten Projekts erfolgen. Eine projektbezogene oder namentliche Darstellung kann insbesondere Wachstum, Vorher-Nachher-Vergleiche, Prozentwerte, absolute Kennzahlen, Conversion-Zahlen, Lead-Daten, Buchungen, geschätzte Umsatzwerte, Zeiträume, Maßnahmen und erzielte Ergebnisse umfassen.

(6) Konkrete Umsatzzahlen oder Umsatzschätzungen dürfen von Northstar Media für Case Studies, Präsentationen, Angebote, Pitches, Social Media, Website-Inhalte und sonstige Marketingunterlagen verwendet werden, sofern diese Daten Northstar Media vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden, aus gemeinsam genutzten Tracking-, Analytics-, CRM- oder Buchungssystemen ersichtlich sind oder auf nachvollziehbaren Berechnungsmodellen beruhen.

(7) Der Kunde ist berechtigt, der Veröffentlichung konkreter, eindeutig zuordenbarer Umsatzzahlen oder Umsatzschätzungen ausdrücklich in Textform zu widersprechen. In diesem Fall ist Northstar Media verpflichtet, diese konkreten Umsatzzahlen oder Umsatzschätzungen in öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen zu verdecken, zu anonymisieren oder nur in nicht eindeutig zuordenbarer Form darzustellen.

(8) Ein Widerspruch nach Absatz 7 betrifft ausschließlich konkrete, eindeutig zuordenbare Umsatzzahlen oder Umsatzschätzungen. Die Nutzung und Veröffentlichung sonstiger Leistungsdaten, insbesondere Traffic-Daten, Ranking-Daten, Sichtbarkeitsdaten, Conversion-Daten, Lead-Daten, Anfragezahlen, Buchungen, Terminabschlüsse, Wachstumsraten, Prozentwerte, Maßnahmen, Zeiträume, Screenshots aus SEO-Tools, Google Search Console, Google Analytics, Google Business Profile oder vergleichbaren Tools, bleibt davon unberührt.

(9) Northstar Media wird keine vertraulichen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden veröffentlichen. Als vertraulich gelten jedoch nicht solche Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen, aus allgemein verfügbaren SEO-, Analytics-, Sichtbarkeits-, Ranking- oder KI-Sichtbarkeitstools ersichtlich sind oder ohne Offenlegung sensibler interner Informationen dargestellt werden können.

(10) Bereits rechtmäßig erstellte interne Präsentationen, Angebote, Pitches, nicht öffentliche Unterlagen, anonymisierte Case Studies oder bereits veröffentlichte Inhalte bleiben von einem späteren Widerspruch unberührt. Für zukünftige öffentlich zugängliche Veröffentlichungen wird Northstar Media einen ausdrücklichen Widerspruch gegen konkrete, eindeutig zuordenbare Umsatzzahlen oder Umsatzschätzungen angemessen berücksichtigen.

12 Gewährleistung

(1) Northstar Media gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen mit fachlicher Sorgfalt und im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs erbracht werden.

(2) Northstar Media übernimmt keine Gewähr dafür, dass bestimmte Rankings, Sichtbarkeitswerte, Traffic-Zahlen, Leads, Umsätze, KI-Nennungen, AI-Overview-Platzierungen, Erwähnungen in ChatGPT, Perplexity, Google Gemini, Claude oder vergleichbaren KI-Systemen, Indexierungen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse erreicht werden.

(3) Eine Gewährleistung entfällt, wenn Mängel auf Änderungen, Eingriffe, technische Probleme, Systemumstellungen, Plugins, Updates, Drittanbieter, Plattformänderungen, Algorithmus-Updates, KI-Modell-Updates oder sonstige Umstände zurückzuführen sind, die nicht von Northstar Media verursacht wurden.

(4) Stellt sich bei der Prüfung eines gemeldeten Mangels heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, ist Northstar Media berechtigt, den entstandenen Aufwand nach den vereinbarten Stundensätzen zu verrechnen.

(6) Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Leistungserbringung liegt beim Kunden.

(7) Im Gewährleistungsfall ist Northstar Media zunächst zur Verbesserung oder zum Austausch der mangelhaften Leistung berechtigt. Erst wenn die Verbesserung oder der Austausch fehlschlägt oder unzumutbar ist, stehen dem Kunden weitergehende Gewährleistungsansprüche zu.

13 Haftung

(1) Northstar Media haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

(3) Northstar Media haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Datenverluste, Umsatzverluste, Rankingverluste, Sichtbarkeitsverluste in KI-Systemen, Traffic-Verluste, Conversion-Verluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Northstar Media haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde Empfehlungen, Hinweise, technische Anforderungen oder Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder nicht vollständig umsetzt.

(5) Northstar Media haftet nicht für Änderungen von Suchmaschinen, KI-Systemen, Plattformen, Algorithmen, Drittanbieter-Tools, Tracking-Systemen, APIs, Hosting-Anbietern, CMS-Systemen, Plugins, Themes oder sonstigen externen Diensten.

(6) Northstar Media haftet nicht für Inhalte, Angaben, Materialien, Bilder, Texte, Marken, Logos, Gesundheitsinformationen, medizinische Aussagen, rechtliche Aussagen oder sonstige Informationen, die vom Kunden bereitgestellt, freigegeben oder verlangt wurden.

(7) Die Haftung von Northstar Media ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die im Schadensfall innerhalb der letzten 12 Monate vor Schadenseintritt vom Kunden tatsächlich gezahlte Vergütung begrenzt.

(8) Schadenersatzansprüche sind vom Kunden innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger in Textform geltend zu machen, soweit gesetzlich zulässig.

14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das DSG, einzuhalten.

(2) Soweit Northstar Media im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(3) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, soweit Northstar Media personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingesetzten Websites, Tracking-Systeme, Cookie-Banner, Datenschutzerklärungen, Einwilligungsmechanismen und sonstigen Systeme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sofern keine ausdrückliche rechtliche Prüfung durch einen dafür befugten Berater vereinbart wurde.

(5) Northstar Media ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung KI-Systeme und KI-Tools, zum Beispiel ChatGPT, Claude, Gemini oder Perplexity, einzusetzen. Der Kunde wird hierüber gesondert informiert. Vertrauliche personenbezogene Daten werden dabei nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden verarbeitet.

15 Höhere Gewalt und Drittanbieter

(1) Northstar Media ist für die Dauer und im Umfang höherer Gewalt von der Leistungspflicht befreit.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege, Terroranschläge, Streiks, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Internetausfälle, Cyber-Angriffe, Ausfälle von Rechenzentren, Plattformen, Suchmaschinen, KI-Systemen, APIs, Hosting-Anbietern, Zahlungsdienstleistern oder sonstigen wesentlichen Drittanbietern.

(3) Zahlungsfristen des Kunden bleiben von höherer Gewalt unberührt, sofern die Leistung bereits erbracht wurde oder laufende Vergütungen vereinbart sind.

(4) Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag in Textform außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

17 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder einzelner Verträge bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(2) Northstar Media ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Die geänderten AGB werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch gelten die bisherigen AGB weiter; Northstar Media steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB zu.

(3) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts.

(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und der Vertragsbeziehung Wien.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder ungültig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(6) Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

(7) Stand dieser AGB: April 2026.